Hausordnung

Sehr geehrter Besucher der SPANDAU ARCADEN,

 

damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, daß einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der SPANDAU ARCADEN, insbesondere für die Ladenstraße.

 

§ 1       Generell ist das Rauchen und Dampfen im Center nicht gestattet. Für Cannabisprodukte gilt dieses Verbot auch auf dem gesamten Außengelände der SPANDAU ARCADEN einschließlich der Parkdecks. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten..

 

§ 2.      Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist verboten.

 

§ 3       Feilbieten von Waren,  Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.

 

§ 4       Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.

 

§ 5       Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboard fahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls  nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

 

§ 6       Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind  vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.

 

§ 7       Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

 

§ 8       Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die mißbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.

 

§ 9       Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des Centers, durch das Centermanagement oder seine Beauftragten ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

 

§ 10     Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

 

Das Centermanagement