Hausordnung

Sehr geehrte Gäste der Köln Arcaden,

damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Die folgende Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Köln Arcaden, einschließlich der Gebäude- und Außenflächen sowie das Parkhaus.

  1. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten. Der Konsum bzw. der Handel mit Drogen wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

  2. Betteln, Hausieren oder das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen aller Art ohne Autorisierung sind nicht gestattet.

  3. Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

  4. Das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Durchführung von Befragungen aller Art oder andere Werbliche Aktionen, etc. sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Centermanagements gestattet.

  5. Die Nutzung von Inline-Skates, Scootern, Rollern, Skateboards, Fahr- & Krafträdern sowie ähnliche Fortbewegungsmittel im Center ist nicht gestattet. Fahrräder sind an den dafür im Außenbereich vorgesehenen Abstellflächen zu parken. Das Spielen mit Bällen oder anderen Gegenständen ist untersagt.

  6. Hunde sind an der Leine zu führen und müssen zu jeder Zeit beaufsichtigt werden. Auftretende Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst und unverzüglich zu beseitigen.

  7. Das Mitführen von Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

  8. Für die Benutzung sämtlicher Service-Einrichtungen wie Schuhputzmaschinen, Schließfächer, Rollstühlen, usw. wird keine Haftung übernommen.

  9. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

  10. Die Benutzung der Fluchtwegtüren ist ausnahmslos nur im Notfall zulässig. Das Verweilen in Fluchtgängen und auf Rettungswegen ist nicht gestattet.

  11. Die Benutzung der Fahrtreppen mit Einkaufswägen, Rollstühlen und Kinderwägen ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Die Benutzung von Aufzügen und Fahrtreppen ist Kindern nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson gestattet.

  12. Aus Sicherheitsgründen wird das gesamte Center videoüberwacht. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalte wird nicht Videoüberwacht.

  13. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.

  14. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des Centers, durch das Centermanagement oder seiner beauftragten Sicherheitsfirma ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

  15. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

  16. Im gesamten Bereich des Centers, mit Ausnahme der im Außenbereich gekennzeichneten Raucherzonen, besteht striktes Rauchverbot gemäß NiSchG NRW in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt selbstverständlich auch für E-Zigaretten.

  17. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist im gesamten Allgemeinbereich des Centers vorgeschrieben. Auf den allgemeinen Sitzbereichen gilt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Eine Ausnahme bilden lediglich die Bereiche, die zur Einnahme von Speisen- und Getränken vorgesehen sind. Eine ärztliche Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist durch ein entsprechendes ärztliches Dokument nachzuweisen und auf Verlangen des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

Stand April 2021