Hausordnung

 

Sehr geehrte Besucher der Schönhauser Allee Arcaden, damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Schönhauser Allee Arcaden, insbesondere für die Ladenstraße.

1. Generell ist das Rauchen und Dampfen im Center nicht gestattet. Für Cannabisprodukte gilt dieses Verbot auch auf dem gesamten Außengelände der SCHÖNHAUSER ALLEE ARCADEN, einschließlich der Parkdecks. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist nur in den gastronomischen Einrichtungen gestattet.

2. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

3. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements.

5. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter, Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

6. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.

7. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

8. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.

9. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen der Arcaden durch das Centermanagement oder seine Beauftragten ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

10. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

Wir danken für Ihr Verständnis

Centermanagement