Hausordnung



Sehr geehrte Besucher des Westfield Ruhr Parks,

 

damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände des Westfield Ruhr Parks, insbesondere für die Ladenstraße und die Parkflächen.

 

Centermanagement:

 

mfi Shopping Center

Management GmbH

Klaus-Bungert-Straße 1

40468 Düsseldorf

Tel.: 0211 302 310

 

Westfield Ruhr Park Bochum

Am Einkaufszentrum

44791 Bochum

Tel.: 0234 68 70 880

 

  1. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen und Verkehrsschilder werden auf den Verkehr in der Parkierungsanlage angewandt und sind ebenso wie alle sonstigen in der Parkierungsanlage angebrachten Verkehrsregelungen zu beachten.

  2. Kein Besucher darf andere Personen behindern, belästigen oder gefährden.

  3. Alle ordnungsbehördlichen Vorschriften sind vom Kunden zu beachten. Insbesondere ist u.a. verboten:

    -  die Verwendung von Feuer
    -  die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen
    -  das unnötige Hupen und die Belästigung Dritter durch Abgase und Geräusche
    -  das unnötige Laufen lassen der Motoren und
    -  das Einstellen von Fahrzeugen, die Betriebsmittel (z.B. Öl/Benzin) verlieren

  4. Der Kunde hat sein Fahrzeug ausschließlich und genau auf den markierten Plätzen einzustellen, und zwar derart, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist.

  5. Sind Stellplätze für besondere Kundengruppen oder Fahrzeugtypen ausgewiesen, sind diese Regelungen zu beachten:

    a) Auf FRAUENPARKPLÄTZEN dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, deren SÄMTLICHE INSASSEN weiblichen Geschlechts sind. Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen.
    b) Auf SCHWERBEHINDERTENPARKPLÄTZEN dürfen nur Fahrzeuge gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung eingestellt werden.
    c) Auf Stellplätzen, die für Fahrzeuge besonderer max. Höhen begrenzt sind, dürfen nur Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von unter der angegebenen max. Höhe abgestellt werden.

  6. Beachtet der Kunde diese Vorschriften nicht, so ist der Betreiber ohne weitere Aufforderungen ermächtigt, das falsch eingestellte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen.

  7. Die Einstellräume und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Etwaige Beschädigungen werden auf Kosten des Kunden beseitigt.

  8. Innerhalb der gesamten Parkierungsanlage sind Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug untersagt. Das Verhalten von Werbemitteln jeglicher Art ist untersagt.

  9. Die Reinigung der Parkierungsanlage erfolgt durch den Betreiber; jedoch sind Verunreinigungen, die der Kunde zu verantworten hat, unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der Betreiber berechtigt, diese Verunreinigung auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen.

  10. Das Einstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Es dürfen nur amtlich zugelassene Fahrzeuge eingestellt werden. Eine Bewachung findet nicht statt.

  11. Das Musizieren im Center sowie auf dem Parkplatz ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Centermanagements gestattet.

  12. Jeglicher Verkauf von Waren auf dem Gelände bedarf der schriftlichen Genehmigung des Managements.

  13. Auf dem Gelände ist das Verteilen von Handzetteln, Prospekten oder Ähnlichem verboten.

  14. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

  15. Hunde sind an der Leine zu führen. Evtl. Verunreinigungen hat der Halter umgehend zu beseitigen.

  16. Außerhalb der Gastronomiebetriebe ist der Genuss alkoholischer Getränke untersagt.

  17. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Centermanagements sowie des Wachdienstes ist umgehend Folge zu leisten. Sie haben jederzeit das Recht, Personen des Einkaufscenters zu verweisen.

  18. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird Hausverbot erteilt. Bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzung wird darüber hinaus Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt.

  19. Das Fotografieren sowie die Erstellung von Videoaufzeichnungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Centermanagements gestattet.

  20. Das Campen sowie Übernachten in Fahrzeugen wie PKW, LKW, Campingbussen usw. ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

  21. Das Entladen, sowie das Entsorgen von nicht im Ruhr Park angefallen Abfällen ist verboten. Zuwiderhandlugen werden strafrechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht.

  22. Das Füttern von Vögeln im Center ist nicht gestattet.

  23. Das Rauchen und Dampfen ist ausnahmslos in allen Innenräumen untersagt.

 

Wir danken für Ihr Verständnis,
das Centermanagement