Die Hausordnung des Minto

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind.
Aus diesem Grund haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das
gesamte Gelände des Minto, insbesondere für die Ladenstraße.

 

  1. Von unseren Besuchern und Besucherinnen wird eine tolerante und positive Einstellung gegenüber allen Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrem Alter oder Geschlecht – erwartet. Handlungen und Äußerungen, die auf Rassismus oder Diskriminierung deuten, sind verboten. Sexuelle Nötigung, Missbrauch, Belästigung etc. sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht. Unerwünschtes, störendes, bedrohliches oder einschüchterndes Verhalten von Personen oder Gruppen wird nicht geduldet. Dazu zählen unter anderem Belästigungen, Pöbeleien oder Beschimpfungen. Nach Ermessen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden. Personen oder Gruppen, die schwerwiegendes störendes Verhalten wie beispielsweise schwere körperliche Handgreiflichkeiten setzen, werden angezeigt.

     

  2. Das Betreten des Centers, sowie die Nutzung aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Nutzung sämtlicher Einrichtungen wird keine Haftung übernommen.

     

  3. Gewalt jeglicher Art ist strengstens verboten..

     

  4. Aus Sicherheitsgründen wird das gesamte Center videoüberwacht. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalte wird nicht übernommen.
     
  5. Bei Ansteckungsgefahr und Kontaktkrankheiten, die die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter gefährden, ist das Center unverzüglich zu verlassen und das Gesundheitsamt zu informieren.
     
  6. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert, noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

     

  7. Lärmen, Abfall offen hinterlassen oder öffentliches Urinieren ist verboten.

     

  8. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw., werden mit Schadenersatzforderungen geahndet und zur Anzeige gebracht.

     

  9. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

     

  10. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereit gestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen, Treppenhäusern sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

     

  11. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des Minto durch das Centermanagement oder seine Beauftragten, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt
    werden. Ein bereits erteiltes Hausverbot führt bei Verstoß zu einer Anzeige.

     

  12. Die WC-Anlagen dienen lediglich zur Verrichtung der menschlichen Bedürfnisse nicht aber als Waschanlage oder Aufenthaltsort.

     

  13. Diebstahl, Trickbetrug, Provokation, das Erschleichen von Leistungen oder sonstige kriminelle Handlungen werden mit Hausverbot und einer Anzeige geahndet.

  14. Das Mitführen, Dealen und der Konsum von Drogen ist strengstens untersagt und wird mit Hausverbot und einer Anzeige geahndet.

     

  15. Generell ist das Rauchen und Dampfen (jeglicher Art) im Minto nicht gestattet.

     

  16.  Das Mitführen und die Benutzung von Anscheins-, Hieb-, Klingen- und Stoßwaffen, Stahlruten, Totschlägern, Stahlringen, Messern jeglicher Art, Elektroschocker und Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß wird mit einem Hausverbot und einer Anzeige geahndet.

     

  17. Im gesamten Gebäude gilt ein Vermummungsverbot. Ausgenommen sind medizinische und FFP2 Masken.

     

  18. Jede Person hat voll bekleidet zu sein. Der Ober-, Unterkörper und Geschlechtsteile sind stets zu verdecken. Barfußlaufen ist verboten.

     

  19. Fahrräder und (E-)Roller sind in der Mall verboten und dürfen auch nicht in den Eingangsbereichen abgestellt werden. Krafträder, Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahrern sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

  20. Jegliche Tiere sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Tierbesitzer selbst zu beseitigen. Jedes Geschäft darf selbst bestimmen, ob Tiere erlaubt sind oder nicht. Dem ist immer Folge zu leisten.

     

  21. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

  22. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements. Das Anbringen von Luftballons ist verboten.

     

  23. Die Benutzung der Fahrtreppen mit Einkaufswägen, Rollstühlen, Kinderwagen, Gummistiefeln und Rollatoren ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Die Benutzung von Aufzügen und Fahrtreppen ist Kindern unter 14 Jahren nur im Beisein einer erwachsenen Begleitperson gestattet.

     

  24. Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege dürfen nur im Notfall benutzt und unter keinen Umständen behindert werden.

  25. Der Zugang zu privaten Bereichen ist nur den Mitarbeitern gestattet. Unbefugter Zutritt wird mit Hausfriedensbruch geahndet.

  26. Auf den Zufahrten und in unseren Parkhäusern gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit einer gesonderten Parkhausordnung.

  27. Die Einkaufswagen der Shops stehen ausschließlich deren Kunden zur Verfügung und müssen nach dem Einkaufen wieder zu den ausgewiesenen Sammelplätzen zurückgebracht werden.

  28. Die Nutzung der Spinde auf eigene Gefahr. Nach 24 Stunden werden diese geleert und deren Inhalt entsorgt.

  29. Jegliche Musik, die außerhalb der Centermusik gespielt wird, darf nur mit 50 dB(A) abgespielt werden.

 

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot zu erteilen und Anzeige zu erstatten.

 

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Ihr Centermanagement

 

 

 

 

Stand: August 2024