Benutzerordnung für Parkhäuser und Parkflächen
Liebe Gäste,
herzlich willkommen im Westfield Centro.
Auf unserem Gelände stellen wir eine Vielzahl von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Damit in Ihrem eigenen Interesse und dem der übrigen Besucher Behinderungen, Belästigungen und Gefährdungen möglichst ausgeschlossen und jederzeit die Bewegungsfreiheit von Hilfs- oder Rettungsfahrzeugen gewährleistet werden können, gelten für die Nutzung der Parkmöglichkeiten folgende Bestimmungen:
1. Hier gilt die StVO! Auf den Zufahrten, in den Parkhäusern und auf sonstigen Flächen, die zum Parken von Fahrzeugen freigegeben sind, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung insbesondere mit folgenden Maßgaben:
a) In den Parkhäusern und auf allen sonstigen Parkflächen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
b) Zufahrten, sowie Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.
c) Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Einstellflächen, Krafträder nur auf den gesondert ausgeschilderten Motorrad-Parkplätzen abgestellt werden. Die Nutzung der Parkhäuer und Parkflächen hat ausschließlich im direkten Bezug des Einkaufens bzw. der Wahrnehmung der zum Westfield Westfield Centro gehörenden Freizeitangebote zu erfolgen.
d) Das Parken auf Familienparkplätzen ist für Familien vorgesehen.
e) Das Parken auf Elektroparkplätzen ist ausschließlich für das Aufladen von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Das Parken auf den gelb gekennzeichneten E-car-sharing Parkplätzen in Parkhaus 2 und 6 sind ausschließlich für die eShare one Autos reserviert und dürfen nicht von anderen Elektrofahrzeugen genutzt werden.
f) Auf den Fahrbahnen, markierten Flächen, unterhalb der Auf- und Abfahrtsrampen, sowie den Ein- und Ausfahrten besteht absolutes Halte-/ Parkverbot.
g) Behindertenparkplätze dürfen ausschließlich von Fahrzeugen benutzt werden, an denen ein entsprechender Ausweis deutlich sichtbar angebracht ist. Dies wird durch die Firma Park & Control kontrolliert und bei Missachten geahndet. Es sind entsprechende Hinweisschilder an allen Einfahrten und Parkebenen installiert. Hier gelten die AGB’s der Firma Park & Control.
h) Bei jeder Zuwiderhandlung der Punkte b – g kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters bzw. Fahrers ohne Vorwarnung umgesetzt bzw. abgeschleppt werden.
i) Im Interesse unserer Gäste werden wir Verstöße gegen die Haus- und Benutzerordnung sowie strafbare Handlungen verfolgen.
2. Inline-Skating sowie Fahrrad,- Roller- und Skateboard fahren in den Parkhäusern ist verboten.
3. Es ist nicht gestattet das Parkhaus zum Zwecke der Verteilung von Flyern und/oder ähnlichen Werbeträgern zu betreten. Zum Parkhaus gehören in diesem Zusammenhang die Haupt- und Verkehrswege, Fluchtwege, Treppenhäuser sowie alle allgemein zugänglichen Flächen, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Parkhaus stehen. Im Fall einer Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld verhängt und die Kosten der Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
4. Das Übernachten und Campieren in den Parkhäusern ist untersagt.
5. Das Fahrzeug wird auf eigene Gefahr abgestellt. Eine Bewachung findet nicht statt. Die Centro Management GmbH haftet nur für Schäden, die durch sie, ihre Angestellten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der
Verletzung von Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung das ordnungsgemäße Betreiben eines Parkhauses und von Parkflächen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter folgender Rufnummer: 0208-828-0 zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr und 0208-828-1115 außerhalb der genannten Zeiten.
Im Interesse unserer Gäste werden wir Verstöße gegen die Benutzerordnung für Parkhäuser und Parkflächen sowie strafbare Handlungen verfolgen.
Oberhausen, 26. Februar 2025
Centro Management GmbH
Promenade 555
46047 Oberhausen